02 Ratgeber
Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Ohne verkehrsrechtliche Anordnung darf keine Arbeitsstelle im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Sie ist die behördliche Erlaubnis dafür, Verkehrszeichen aufzustellen und den Verkehr umzuleiten.
Kurz beantwortet
Wie lange dauert das Verfahren?
Zwei Wochen sind das Minimum, das die meisten Kommunen als Frist nennen. Bei Maßnahmen mit größerem Abstimmungsbedarf, etwa auf Hauptverkehrsstraßen oder mit Umleitung, kann das Verfahren bis zu zwei Monate dauern. Wer im Frühjahr bauen will, sollte im Winter anfangen.
Quelle: Angaben der Straßenverkehrsbehörden in Karlsruhe, Stuttgart, Bruchsal und Calw
Anordnung und Sondernutzung sind zwei verschiedene Dinge
Die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO regelt, wie der Verkehr geführt wird: welche Zeichen stehen, wo abgesperrt wird, wie Fußgänger geführt werden.
Die Sondernutzungserlaubnis regelt dagegen die Nutzung der Straßenfläche selbst, etwa für Container, Gerüst oder Bauzaun. Für die meisten Baustellen werden beide gebraucht, und sie werden nicht automatisch zusammen erteilt.
Woran Anträge am häufigsten scheitern
- Der Verkehrszeichenplan fehlt oder passt nicht zur tatsächlichen Verkehrslage vor Ort.
- Es wird nur ein Plan eingereicht, obwohl die Baustelle mehrere Bauphasen hat. Stuttgart verlangt zum Beispiel je Bauphase einen eigenen Plan.
- Die verantwortliche Person für die Verkehrssicherung ist nicht benannt oder hat keinen Qualifikationsnachweis nach MVAS 99.
- Der Antrag kommt zu spät und die Baustelle ist längst terminiert.
Schritt für Schritt
So läuft es ab
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01
Verkehrslage aufnehmen
Straßenquerschnitt, Verkehrsstärke, Fußgänger, Radverkehr, Nahverkehr und Zufahrten anschauen.
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02
Verkehrszeichenplan erstellen
Nach RSA 21, passend zum Straßentyp: innerorts, Landstraße oder Autobahn.
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03
Unterlagen zusammenstellen
Lageplan, Zeitraum, Art der Arbeiten, verantwortliche Person mit Nachweis nach MVAS 99.
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04
Antrag einreichen
Bei der zuständigen Behörde. Welche das ist, hängt von Ort und Straßenart ab.
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05
Rückfragen beantworten
Fast jede Behörde hat Anmerkungen. Wer schnell reagiert, verliert keine Woche.
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06
Anordnung erhalten
Erst danach darf aufgebaut werden, und zwar genau so, wie angeordnet.
Häufige Fragen
Das wird oft gefragt
Was ist eine verkehrsrechtliche Anordnung?
Die behördliche Anordnung nach § 45 StVO, mit der festgelegt wird, wie der Verkehr an einer Arbeitsstelle geführt und gesichert wird. Ohne sie dürfen keine Verkehrszeichen für die Baustelle aufgestellt werden.
Wie lange dauert die verkehrsrechtliche Anordnung?
Die meisten Kommunen nennen zwei Wochen als Mindestvorlauf. Bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsbedarf kann die Bearbeitung bis zu zwei Monate dauern.
Welche Unterlagen brauche ich?
In der Regel einen Verkehrszeichenplan nach RSA 21, einen Lageplan sowie Angaben zu Art, Ort und Dauer der Arbeiten. Häufig muss zusätzlich eine verantwortliche Person für die Verkehrssicherung mit Qualifikation nach MVAS 99 benannt werden.
Brauche ich zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis?
Sobald Sie die Straßenfläche über den Gemeingebrauch hinaus nutzen, etwa für Container, Gerüst oder Bauzaun, kommt die Sondernutzungserlaubnis dazu. Beide Genehmigungen sind getrennt und werden nicht automatisch zusammen erteilt.
Wer ist zuständig, Stadt oder Landratsamt?
Das hängt von Ort und Straßenart ab. In kreisfreien Städten die Stadtverwaltung, bei Kreisstraßen und außerorts oft das Landratsamt, innerorts auf Gemeindestraßen die Gemeinde. Wir klären das vorab für Ihre Baustelle.
Wir übernehmen das für Sie
Planung, Antrag, Aufbau, Kontrolle und Rückbau aus einer Hand. Sagen Sie uns Ort und Zeitraum, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Dieser Text gibt den Stand August 2026 wieder und dient der allgemeinen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zuständigkeiten, Fristen und Gebühren regeln die Kommunen unterschiedlich. Bei Haftungsfragen sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.