02 Leistung
Verkehrszeichenpläne
Bevor abgesichert wird, muss klar sein, welche Schilder und Markierungen wohin gehören. Wir erstellen den Verkehrszeichenplan für Ihre Arbeitsstelle und holen die verkehrsrechtliche Anordnung bei der Behörde ein.
Worum es geht
Der Plan, der alles regelt
Der Verkehrszeichenplan (VZP) ist die maßstäbliche Darstellung Ihrer Arbeitsstelle: Er zeigt, welche Verkehrszeichen, Absperrungen und Markierungen an welcher Stelle stehen, wie der Verkehr geführt wird und wo Fußgänger und Radfahrer bleiben.
Ohne genehmigten VZP und die dazugehörige verkehrsrechtliche Anordnung darf an öffentlichen Straßen nicht gearbeitet werden. Wir erstellen den Plan passend zu Straße, Verkehrsmenge und Dauer und stimmen ihn mit der zuständigen Behörde ab.
So läuft es ab
Vom Entwurf bis zur Anordnung
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01
Aufnahme der Lage
Wir erfassen Straße, Verkehr, Dauer und Art der Arbeiten als Grundlage für den Plan.
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02
Entwurf des VZP
Wir zeichnen den Verkehrszeichenplan maßstäblich nach RSA 21.
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03
Abstimmung mit der Behörde
Wir reichen den Plan bei der Straßenverkehrsbehörde ein und stimmen Details ab.
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04
Verkehrsrechtliche Anordnung
Die Behörde erteilt die Anordnung; wir übernehmen die Auflagen in den Plan.
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05
Übergabe als Grundlage
Sie erhalten den freigegebenen Plan als verbindliche Grundlage für den Aufbau.
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06
Anpassung bei Änderungen
Ändert sich die Lage, passen wir Plan und Anordnung nach.
Leistungsumfang
Das ist dabei
- Maßstäbliche Verkehrszeichenpläne nach RSA 21
- Antrag und Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung
- Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde
- Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr
- Anpassung bei geänderter Verkehrslage
- Digitale Pläne zur Weitergabe
Nach Regelwerk
Erstellt nach RSA 21 und StVO, abgestimmt mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die verkehrsrechtliche Anordnung bildet die rechtliche Grundlage für jede Absicherung an öffentlichen Straßen.
Plan und Anordnung nötig?
Schildern Sie uns Ort und Zeitraum. Wir melden uns werktags innerhalb eines Tages, im Notdienst sofort.