03 Ratgeber
Verkehrssicherungspflicht an der Baustelle
Wer eine Gefahrenstelle schafft, muss sie sichern. Passiert etwas an einer ungenügend abgesicherten Baustelle, geht es schnell um Personenschäden und um die Frage, wer dafür einsteht.
Kurz beantwortet
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich trifft die Verkehrssicherungspflicht den Bauherrn. Sie kann wirksam auf ein Fachunternehmen übertragen werden, dann geht die Pflicht auf dieses über. Wer die Verantwortung überträgt, bleibt aber zur Auswahl und Überwachung verpflichtet, und wer eine Baustelle ungesichert verlässt, bleibt so lange verantwortlich, bis tatsächlich jemand anderes die Sicherung übernommen hat.
Quelle: Ständige Rechtsprechung, unter anderem OLG Braunschweig zur Fortdauer der Pflicht bei Verlassen der Arbeitsstelle
Übertragen heißt nicht abgeben und vergessen
Die Übertragung auf eine Fachfirma ist der übliche und sinnvolle Weg. Sie wirkt aber nur, wenn klar geregelt ist, wer was übernimmt, und wenn das Unternehmen fachlich dazu in der Lage ist.
Bleibt die Absprache mündlich und vage, steht im Schadensfall die Frage im Raum, wer eigentlich zuständig war. Deshalb gehört der Umfang der Verkehrssicherung schriftlich in den Auftrag.
Was RSA 21 zusätzlich verlangt
- Die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person muss ihre Fachkenntnis nachweisen, üblicherweise über ein Zertifikat nach dem Merkblatt MVAS 99.
- Verkehrszeichen, Absperrgitter, Leitbaken und Leitkegel müssen mindestens der Reflexionsklasse RA2 entsprechen. Altbestand mit schwächerer Folie genügt nicht mehr.
- RSA 21 unterscheidet nach Straßentyp: innerörtliche Straßen, Landstraßen und Autobahnen haben jeweils eigene Vorgaben.
- Die Absicherung muss regelmäßig kontrolliert werden. Ein umgefahrener Leitkegel, den niemand aufstellt, ist eine Gefahrenstelle.
Schritt für Schritt
So läuft es ab
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01
Zuständigkeit klären
Schriftlich festhalten, wer die Verkehrssicherung übernimmt und in welchem Umfang.
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02
Fachkunde sicherstellen
Die verantwortliche Person braucht den Nachweis nach MVAS 99.
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03
Nach Anordnung aufbauen
Aufgebaut wird genau so, wie die Behörde es angeordnet hat, nicht nach Gefühl.
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04
Regelmäßig kontrollieren
Absicherung prüfen, beschädigte oder verschobene Teile sofort richten.
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05
Kontrollen dokumentieren
Wer kontrolliert hat und wann, gehört festgehalten. Das ist im Streitfall entscheidend.
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06
Sauber zurückbauen
Nach Ende der Arbeiten vollständig zurückbauen und den Zustand prüfen.
Häufige Fragen
Das wird oft gefragt
Wer haftet bei einem Unfall an der Baustelle?
Grundsätzlich trifft die Verkehrssicherungspflicht den Bauherrn. Sie kann wirksam auf ein Fachunternehmen übertragen werden. Der Übertragende bleibt jedoch verpflichtet, das Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Im Einzelfall entscheidet immer die konkrete Vertragslage.
Kann ich die Verkehrssicherungspflicht komplett abgeben?
Sie können die Ausführung übertragen, aber die Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt bei Ihnen. Deshalb sollte der Umfang der Verkehrssicherung schriftlich im Auftrag stehen.
Was passiert, wenn ich die Baustelle ungesichert verlasse?
Nach der Rechtsprechung bleibt derjenige verantwortlich, der eine Arbeitsstelle im nicht verkehrssicheren Zustand verlässt, und zwar so lange, bis tatsächlich jemand anderes die Sicherung ausreichend übernommen hat. Feierabend beendet die Pflicht also nicht.
Welche Qualifikation ist vorgeschrieben?
Nach RSA 21 muss die für die Verkehrssicherung verantwortliche Person ihre Fachkenntnisse nachweisen, in der Praxis über ein Zertifikat nach dem Merkblatt MVAS 99.
Reichen meine vorhandenen Schilder und Baken noch?
Nur wenn sie mindestens die Reflexionsklasse RA2 erfüllen. RSA 21 verlangt das für Verkehrszeichen, Absperrgitter, Leitbaken und Leitkegel. Älteres Material mit schwächerer Folie genügt nicht mehr.
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Dieser Text gibt den Stand August 2026 wieder und dient der allgemeinen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zuständigkeiten, Fristen und Gebühren regeln die Kommunen unterschiedlich. Bei Haftungsfragen sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.